Patienteninformation

Voraussetzung für eine Behandlung in der TCM-Klinik Bad Kötzting ist das Vorliegen eines psychosomatischen Krankheitsbildes. Ein solches liegt vor, wenn dauerhafte seelische Belastungen, zum Beispiel im Rahmen von beruflichen und privaten Konflikten sich in körperlichen Beschwerden ausdrücken oder, wenn körperliche Erkrankungen psychische Belastungen hervorrufen, die wiederum das Krankheitsbild verschlechtern.

Seelische Belastungen und Diagnosen können sein:

  • Depressionen und Ängste
  • Chronische Müdigkeitssyndrome und Burnout-Erkrankungen
  • Funktionelle und somatoforme Schmerzzustände

Körperliche Erkrankungen, die mit seelischen Belastungen in Verbindung stehen, können sich ausdrücken in:

  • Nervenerkrankungen
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Erkrankungen der Atemwege
  • Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Hautkrankheiten
  • Chronisch rezidivierende Erkältungskrankheiten, Infekte und Allergien

Unsere Patienten leiden häufig gleichzeitig an mehreren Krankheiten (Multimorbidität), sind über einen längeren Zeitraum chronisch krank und leiden unter chronischen oder chronisch rezidivierenden, häufig austherapierten Schmerzzuständen.

Aufgrund der Beschwerdeintensität und –dauer nehmen die psychischen Belastungen immer mehr zu, die wiederum das Krankheitsbild verschlechtern. Oder aufgrund von psychischen Belastungen oder psycho-emotionalen Ereignissen entwickeln Patienten Symptome, die zu chronifizieren drohen oder bereits chronifiziert sind.

Gerne prüfen wir in Ihrem speziellen Fall, ob eine Therapie in unserem Haus erfolgversprechend ist. Über die stationäre Aufnahme in die Klinik entscheiden die zuständigen Ärzte nach Durchsicht der eingereichten Vorbefunde und der Beschwerdebildschilderung des Patienten im Patientenfragebogen.

In bestimmten Fällen ist die Beurteilung Ihrer stationären Aufnahme ohne Untersuchung nicht möglich. Wir bieten Ihnen in der Ambulanz dann eine vorstationäre ganzheitliche Indikationsabklärung an. Die Krankenkassen tragen die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchung nicht. Diese Untersuchung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) je nach Zeit- und Untersuchungsaufwand berechnet. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung, die Sie bitte nach dem Termin bezahlen.

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