Vertragssituation

Seit 2010 besteht ein Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3 / 109 SGB V, wonach die Klinik für die Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behand­lungen (§39 Abs. 1 SGB V) bei Erkrankungen im Rahmen der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie in insgesamt 75 Vertragsbetten erbringt, wenn ambulante, vor- und nachstationäre oder teilstationäre Krankenbehandlungen nicht ausreichen. Ergänzend dazu werden nach dem Klinikkonzept auch Leistungen der Traditionellen Chinesischen Medizin erbracht.

Der Versorgungsvertrag gilt nach § 109 Abs. 3 SGB V für alle Kostenträger in Deutschland. Die Klinik ist sowohl bei der Beihilfe als auch bei den Privatversicherungen als Akutkrankenhaus anerkannt.

Die Aufnahme erfolgt nach Verordnung von Krankenhauspflege durch niedergelassene Ärzte gemäß § 39 SGB V bzw. durch Verlegung aus Akutkrankenhäusern nach telefonischer bzw. schriftlicher Anmeldung.

Die TCM-Klinik ist keine Kuranstalt und führt keine Kur- und Sanatoriumsbehandlungen (§ 111 SGB V) durch.

Die TCM-Klinik Bad Kötzting ist gemäß § 30 GewO als Krankenhaus zugelassen.

Die TCM-Klinik Bad Kötzting ist zudem als Matrix-Center® zertifiziert.

Die TCM-Klinik Bad Kötzting ist unter dem Institutionskennzeichen 260 930 857 registriert.

 

 

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