Kostenübernahme

Voraussetzung für die stationäre Aufnahme in unsere Klinik ist die Verordnung einer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung, die Zusage des aufnehmenden Krankenhauses und die (vorherige) Zusage (Kostenübernahmeerklärung) Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse hat über Ihren Antrag auf Kostenübernahme der stationären Behandlung in der TCM-Klinik Bad Kötzting zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Entscheidet Ihre Krankenkasse nicht innerhalb dieser gesetzlichen Fristen über Ihren Antrag, so gilt diese als genehmigt.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die stationäre Behandlung in einem Doppelzimmer. Sie erhalten dadurch alle medizinisch notwendigen Behandlungen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber keine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse haben oder Ihre Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt, gelten Sie als Selbstzahler, d. h. die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommenen Kosten werden mit Ihnen direkt abgerechnet.

Für Kassenpatienten aus dem Ausland gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei deutschen Kassenpatienten, sofern die schriftliche Genehmigung der ausländischen Krankenkasse mit einer deutschen Krankenkasse nach dem Sozialabkommen beider Länder vorliegt, ansonsten sind Sie selbstzahlender Privatpatient.

Nähere Informationen zu Pflegesätzen, Wahlleistungen und Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte unserem Leistungskatalog.

Wenn Sie privat versichert sind oder beihilfeberechtigt

Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Kassenpatienten ohne oder nur mit teilweiser Kostenübernahme gelten als Selbstzahler. Die anfallenden Kosten rechnet die Klinik direkt mit Ihnen ab. Die Abrechnung der wahl-ärztlichen Leistungen erfolgt nach bzw. analog der GOÄ. Nach der Entlassung aus der TCM-Klinik Bad Kötzting erhalten Sie eine Rechnung. Wir weisen darauf hin, dass eine Kostenerstattung durch Kostenerstattungsstellen nicht immer gewährleistet ist.

Private Krankenversicherungen ordnen unsere Klinik als „Akutkrankenhaus“ ein. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, vor Aufnahme einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu stellen.

Nach bestehender Rechtsprechung ist die stationäre Behandlung in der TCM Klinik Bad Kötzting als Krankenhausbehandlung grundsätzlich beihilfefähig. Wenden Sie sich bitte vor der stationären Aufnahme an Ihre zuständige Beihilfestelle.

Nähere Informationen zu Pflegesätzen, Wahlleistungen und Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte unserem Leistungskatalog.

Wahlleistungen

Es ist selbstverständlich möglich, individuelle Wahlleistungen (Einzelzimmer, ärztliche Leistungen) zu vereinbaren. Die Kosten dafür werden Ihnen separat in Rechnung gestellt, die Bezahlung erfolgt am Entlassungstag. Nähere Informationen zu Pflegesätzen, Wahlleistungen und Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte unserem Leistungskatalog.

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